10.09.2026

Die wichtigsten Landtagswahl-Begriffe

Wenn es um Wahlen geht, hört man oft viele Begriffe, die man am Anfang womöglich gar nicht versteht. Doch es ist wichtig, die Bedeutungen dieser zu kennen, um zu verstehen wie alles funktioniert und was gerade passiert.
  1. Landtag ist ein gewähltes Parlament eines Bundeslandes und repräsentiert die Bevölkerung dieses. Außerdem berät und beschließt der Landtag Gesetze für z.B. Schulen, Hochschulen oder der Polizei im jeweiligen Bundestag. In Sachsen-Anhalt wird alle fünf Jahre gewählt.
  2. Mit der Erststimme wählst Du eine Person aus deinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze die Parteien insgesamt im Landtag haben.
  3. Direktmandat wird mit der Erststimme vergeben. Die Person mit den meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis gewinnt als Direktmandat. Kandidat:innen können auch Parteilos sein.
  4. Koalition entsteht, wenn sich mehrere Parteien zusammenschließen. Gemeinsam bilden sie die Regierung. So sichern sie sich eine parlamentarische Mehrheit, also mindestens die Hälfte der Sitze plus einen weiteren Sitz.
  5. Oppositionen sind Parteien im Landtag, die nicht Teil der Landesregierung sind. Sie kontrolliert die Arbeit der Landesregierung und hinterfragt Entscheidungen, deckt Probleme auf und bringt eigene Vorschläge ein.

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